1.1 Für sämtliche Leistungen des Sportparks Cochem Dohr sowie für sämtliche Rechte und Pflichten aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen dem Sportpark Cochem Dohr und dem Mitglied gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in der jeweiligen gültigen Fassung. Abweichungen von diesen sowie ergänzende Vereinbarungen mit dem Mitglied sind nur wirksam, wenn sie von der GmbH schriftlich bestätigt werden.
1.2 Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Sportpark Cochem Dohr abgeschlossenen Vertrages zur entgeltlichen Nutzung der Räume und Einrichtungen des Fitnessstudios berechtigt sind.
1.3 An den Sportpark gerichtete Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
1.4 Sollte eine Vertragsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird sie automatisch durch die gesetzliche Regelung ersetzt. Die übrigen Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
2.1 Ein Mitgliedsvertrag mit dem Sportpark Cochem Dohr kommt ausschließlich aufgrund eines Antrages eines Interessenten, der zumindest das 16. Lebensjahr vollendet hat, mittels des von dem Sportpark zur Verfügung gestellten Antragsformulars und gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zustande. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten möglich.
2.2 Der Abschluss des Mitgliedsvertrages und die pünktliche Bezahlung berechtigen das Mitglied, während der Öffnungszeiten gemäß Aushang das Fitnessstudio zu betreten und die Einrichtungen und sonstigen Leistungen zu den Nutzungsbedingungen gemäß Hausordnung zu verwenden.
2.3 Die Mitgliedschaft ist personenbezogen und kann nicht an Dritte übertragen werden.
2.4 Änderungen des Namens und der Bankverbindung des Mitgliedes sind unverzüglich dem Personal des Sportparks mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.
2.5 Das Mitglied verpflichtet sich, vor Trainingsbeginn dem Trainingspersonal wahrheitsgemäß Angaben über eventuell vorliegende gesundheitliche Beeinträchtigungen zu machen.
3.0 Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat vor Vertragsende. Wird die Mitgliedschaft nicht schriftlich gekündigt, so verlängert sich diese um einen weiteren Monat. Bei einem Monatsvertrag gelten 2 Wochen Kündigungsfrist. Diese muss ebenfalls schriftlich gekündigt werden.
3.1 Eine bei Vertragsabschluss bestehende Krankheit oder gesundheitliche Beeinträchtigung kann nicht für eine spätere außerordentliche Kündigung des Vertrages herangezogen werden.
3.2 Sollte auf Wunsch eine vorzeitige Beendigung/Kündigung seitens des Mitglieds gewünscht werden, so vereinbaren beide Vertragsparteien, dass die zurückliegende Laufzeit bis zum gewünschten Beendigungsmonat den aktuellen Mitgliedsbeiträgen angepasst wird. Die Differenzsumme wird sofort fällig. Erst nach Eingang der daraus resultierenden Beitragsdifferenz kann die Kündigung durchgeführt werden.
3.3 Jedes Mitglied hat das Recht, eine Stilllegungszeit/Ruhezeit zu beantragen, wenn eine begründete und nachgewiesene Ausfallzeit vorliegt (z. B. Schwangerschaft, Krankheit). Die Mitgliedschaft verlängert sich im Falle einer Stilllegungszeit/Ruhezeit um diese Zeit. Eine nachträgliche Gutschrift kann nicht erfolgen.
3.4 Eine Vertragsverlängerung wird zu den dann geltenden, an das allgemeine Preisniveau angepassten, Preisen durchgeführt.
4.1 Der Sportpark bemüht sich, die Geräte und sonstigen Einrichtungen des Fitnessstudios jederzeit in funktionstüchtigem Zustand zur Verfügung zu stellen. Das Mitglied kann jedoch keinen Anspruch daraus ableiten, insbesondere den Mitgliedsbeitrag nicht anteilig zurückfordern, wenn infolge von Wartungsmaßnahmen oder der Säumnisse der anderen Mitglieder vorübergehend keine ausreichende Anzahl von Geräten oder sonstigen Einrichtungen zur Verfügung stehen oder das Fitnessstudio aus technischen Gründen vorübergehend nicht betreten werden kann.
4.2 Eine Haftung des Sportparks Cochem Dohr für Sach- oder Vermögensschäden des Mitgliedes ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden handelt. Bei Diebstahl besteht keine Haftung seitens des Sportparks.
5.1 Das Mitglied erklärt sich einverstanden, dass der Sportpark die von ihm bekannten Daten für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Mitgliedes automatisationsunterstützt ermittelt, speichert, verarbeitet und sonst verwendet und ihm elektronische Post zu Informations- und Werbezwecken zusenden kann. Der Sportpark ist berechtigt, an Behörden in erforderlichem Umfang Daten des Mitgliedes weiterzugeben, sollte die Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens nachweisen.
5.2 Der gesamte Eingangsbereich (außen und innen) inklusive Zutrittssystem wird zu den unbetreuten Zeiten aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Die Speicherung der Daten erfolgt für 7 Tage und wird dann gelöscht, soweit keine begründete Notwendigkeit zur weiteren Aufbewahrung besteht.
5.3 Für die Nutzung des Zugangssystems ist die Durchführung eines Gesichtsscans erforderlich. Der Scan dient ausschließlich der Identifikation des Mitglieds beim Zutritt zum Studio. Die erfassten biometrischen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
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